Die B. bezeichnet die Herrschaft durch standardisierte Benimm- und Verhaltensregeln über deren Nichtausübung durch Vernachlässigung, Unwissenheit oder Verachtung.
Die B. bezeichnet die Herrschaft durch standardisierte Benimm- und Verhaltensregeln über deren Nichtausübung durch Vernachlässigung, Unwissenheit oder Verachtung.